Für viele Menschen besitzt die Urlaubszeit eine Sonderstellung: Sie gilt als die schönste Phase des Jahres. Schließlich lassen sich Alltagsstress und tägliche Sorgen am besten während einer ausgedehnten Reise vergessen. Damit diese optimal verläuft, gilt es, bestimmte Vorkehrungen zu treffen. Eine Reiserücktrittsversicherung gehört dazu. Sie trägt zu einer gelungenen Absicherung bei. Somit lässt sich entspannt auf das kommende Reiseerlebnis blicken. Doch welche Form der Reiserücktrittsversicherung ist die richtige, und was sollte im Vorfeld bedacht werden?
Was ist eine Reiserücktrittsversicherung?
Wird eine gebuchte Reise abgesagt, erhebt der Veranstalter in der Regel Stornogebühren. Diese übernimmt die Reiserücktrittsversicherung. Sie kommt zum Tragen, wenn beispielsweise ein unerwarteter Notfall die Reise verhindert. Ist der Urlauber gezwungen, die Reise vorzeitig abzubrechen, sie zu unterbrechen oder zu verlängern, tritt die Abbruchversicherung in Kraft. In den meisten Fällen kann eine kombinierte Buchung aus Reiseabbruch- und Reiserücktrittsversicherung vorgenommen werden. Oft besteht die Möglichkeit, eine entsprechende Versicherung bei Abschluss der Reise direkt mitzubuchen. Dies scheint jedoch nicht ratsam, da ein schneller Überblick über Rechte und Pflichten selten möglich ist. Besser steht sich der Kunde, wenn er einschlägige Angebote vergleicht und am Ende das für ihn passende herauspickt. Die meisten Versicherungsunternehmen informieren auf ihrer Homepage über das eigene Leistungspaket und zugehörige Preise.
Gründe für einen Reiserücktritt
Um eine Reise abzusagen, braucht es einen triftigen Grund. Unlust oder veränderte Vorlieben hinsichtlich des Urlaubsziels zählen nicht dazu. Versichert sind ausschließlich schwerwiegende Ursachen. Diese sind:
- schwere Erkrankung
- Unfall
- Schwangerschaft
- Tod eines nahen Angehörigen
- Impfunverträglichkeit
- Verlust des Arbeitsplatzes
Muss eine in den Reisezeitraum fallende Prüfung unerwartet wiederholt werden, kommt auch dafür die Reiserücktrittsversicherung auf. Ebenso verhält es sich mit der Beeinträchtigung der persönlichen Wohnsituation. Soll heißen: Wird das eigene Zuhause durch einen Brand oder einen Diebstahl erheblich in Mitleidenschaft gezogen, ist der Reiserücktritt versichert.
Rundumschutz durch Jahresvertrag
Der Kunde hat grundsätzlich die Wahl zwischen der Versicherung einer singulären Reise oder der Absicherung mehrerer Passagen. Sollen mehrere Reisen versichert werden, empfiehlt sich der Abschluss eines Jahresvertrag. Er ist sowohl für Einzelpersonen wie Familien buchbar. Oft umfasst eine Familienversicherung sämtliche Urlaube der einzelnen Mitglieder. Es handelt sich daher um einen probaten Rundumschutz.
Reist man regelmäßig mehrmals im Jahr, lohnt sich häufig der Jahresvertrag. Hier braucht man sich nicht regelmäßig erneut Gedanken über die Reiserücktrittversicherung machen, sondern kann jede Reise ganz entspannt planen. Stets mit dem Wissen, dass der unerwartete Fall abgesichert ist, die Reise abbrechen zu müssen.
Umfang und Kosten bedingen einander
Die Höhe der Versicherungssumme kann indivduell bestimmt werden. Tipp: Die Summe sollte am vollumfänglichen Reisepreis ausgerichtet sein. Fällt die Wahl auf einen Jahresvertrag, darf jede Reise so viel kosten wie die gewählte Versicherungssumme. Merke: Versicherungsumfang und Versicherungskosten stehen immer in einem direkten Verhältnis. Je höher der Umfang, desto höher sind demnach die entstehenden Kosten. Beispiel: Bewegt sich der Reisepreis im unteren vierstelligen Bereich, ist mit einem Kostenbeitrag im mittleren zweistelligen Segment zu rechnen. Bewegt sich der Reisepreis in Richtung mittlerer vierstelliger Bereich, erhöhen sich die Kosten auf eine dreistellige Summe im unteren Segment.
Achtung: Viele Versicherungsunternehmen bieten Sonderkonditionen für Seniorinnen und Senioren, was oft zu einer Preisanhebung für ältere Personen führt. Im ungünstigsten Fall sind sie gänzlich vom Versicherungsschutz ausgenommen. Damit es kein böses Erwachen gibt, ist diesbezüglich auf Sonderklauseln zu achten. Sie verbergen sich nicht selten im sogenannten Kleingedruckten.
Jahresverträge rechtzeitig kündigen
Vielreisende stehen sich mit einem Jahresvertrag deutlich günstiger als mit diversen Einzelabschlüssen. Oft ist ein einzelner Jahresvertrag sogar billiger als eine singuläre Police. Dies trifft in der Regel auf Reisen im oberen Preissegment zu. Bei günstigeren Urlauben hängt die Marge vom Einzelfall an. In jedem Fall ist darauf zu achten, einen Jahresvertrag rechtzeitig zu kündigen. Geschieht dies nicht, verlängert er sich automatisch um zwölf Monate. Daher scheint es ratsam, die Police direkt nach der ersten Reise zu kündigen. Auf diese Weise ist der Versicherungsnehmer auf der sicheren Seite und läuft nicht Gefahr, die letztmögliche Kündigungsfrist zu verpassen.
Finger weg von Selbstbeteiligungen
In allen Fällen sollte der Versicherungsnehmer auf eine Selbstbeteiligung verzichten. Tut er dies nicht, bedeutet das konkret, dass derjenige, der von der Reise zurücktritt, einen bestimmten Betrag, in der Regel 20 Prozent des Gesamtpreises, aus eigener Tasche beisteuern muss. Bei einer teuren Reise kann dies zu einer kostpieligen Angelegenheit werden. Daher Finger weg von Selbstbeteiligungen. Bei einem Verzicht auf den Passus übernimmt das Versicherungsunternehmen 100 Prozent der Stornogebühren. Das macht die Police zwar etwas teurer, doch unterm Strich beträgt die Differenz lediglich ein paar Euro.
Verhalten im Stornofall
Muss eine Reise notgedrungen abgesagt werden, ist dies umgehend dem Reiseveranstalter mitzuteilen. Der Anbieter schickt dem Kunden dann eine Aufstellung der Stornokosten. Die Übersicht wird folglich an das Versicherungsunternehmen weitergeleitet. Zusätzlich sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Kopie der Versicherungspolice
- Reisebuchungsbestätigung
- Nachweis über den Grund der Absage
- Schadensformular des Versicherungsunternehmens
- Belege über entstandene Kosten
- evtl Bestätigung der Fluggesellschaft über Nichtantritt der Reise
Verhalten bei Abbruch
Bei Abbruch, Unterbrechung oder Verlängerung einer Reise sind umgehend zwei Parteien zu verständigen: der Anbieter und der Versicherer. Ersterer kümmert sich um die Modalitäten. Zudem ist der Anbieter beziehungsweise die Beherbergungsstätte verpflichtet, nicht in Anspruch genommene Leistungen schriftlich zu bestätigen.
Erkrankt der Reisende am Urlaubsort, ist umgehend ein Arzt aufzusuchen. Er stellt ein Attest samt Diagnose aus. Für den ungewöhnlichen, aber nicht unmöglichen Fall einer Reiseverlängerung, braucht der Versicherungsnehmer Nachweise über fortgesetzte Kosten der Unterbringung.
Belege sammeln
Kehrt der Reisende verfrüht oder verspätet heim, sind folgende Schritte zu ergreifen:
- Nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen nachweisen
- Datum der Rückreise an den Versicherer übermitteln
- Mehrkosten belegen
- Atteste einreichen
- Zusätzliche Kosten nachweisen
Sonderfälle
Manche Reisen sind nur in Kombination mit einer gültigen Kreditkarte buchbar. Diese enthalten oft Leistungen, die denen einer klassischen Reiserücktrittsversicherung ähneln. Allerdings handelt es sich oft um gesonderte wie abgespeckte Versionen, die nur für eine Person gelten oder nur dann greifen, wenn die Kreditkarte (im Vorfeld) mit einem bestimmten Betrag belastet wird. Daher scheint es sinnvoller, eine separate Versicherung abzuschließen. Sie geht auf individuelle Bedürfnisse ein. So ist es beispielsweise möglich, das Gepäck gesondert über eine spezielle Police zu versichern. Dies empfiehlt sich unter anderem bei wertvollen Inhalten. Keine gesonderte Versicherung braucht es bei einer Verspätung, die mehr als zwei Stunden beträgt. Wird dadurch ein wichtiger Anschluss verpasst, kommt die Reiserücktrittsversicherung für den entstandenen Schaden auf. Dieser gehört jedoch zwingend belegt.
Fazit
Besonders Familien und Vielreisende sollten über eine Reiserücktrittsversicherung verfügen. Der Kostenfaktor ist überschaubar, das Gefühl, im Notfall abgesichert zu sein, jedoch unbezahlbar.
Wir als Familie haben seit über 10 Jahren eine Jahresversicherung – diese haben wir schon mehrfach nutzen müssen (mit Kindern fällt man ja schneller mal aus).
Der Urlaub kann demzufolge gelassen und voller Freude angetreten werden. Im Ernstfall kommt der Versicherungsschutz zum Tragen. Dies kann auch bei einem per Kreditkarte gewährten Schutz der Fall sein. Hier sind allerdings die individuellen Konditionen entscheidend. Ein ähnlich umfassender Schutz wie bei einer gesonderten Reiserücktrittsversicherung wird meist nur Inhabern von Premium- oder Goldkarten gewährt.